Förderung & Steuer

Förderung für Ihre Neubau-Kapitalanlage klären.

Für Anleger können KfW 298 und vermietungsbezogene Abschreibungen infrage kommen. Wir bereiten die Objektunterlagen vor und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab; Bank und Steuerberatung prüfen Ihren konkreten Fall.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Für den hier betrachteten förderfähigen Effizienzhaus-40-Neubau sind im Programm 297/298 bis zu 100.000 € Kredit je Wohnung möglich, mit QNG bis zu 150.000 €. Weitere Voraussetzungen und Nachweise gelten. Konditionen und Mittelverfügbarkeit können sich ändern; verbindlich einplanen lässt sich Förderung erst nach Zusage.

KfW 297 ist für Privatpersonen bei privater Selbstnutzung, KfW 298 für alle anderen Antragsteller, etwa Vermieter. Beim Kauf gilt als Ersterwerb ein Kauf bis 12 Monate nach der Bauabnahme.

Quelle: KfW 297/298, geprüft am 02.10.2026. Mehr im Ratgeber: KfW 297/298. Ein Finanzierungsbeispiel zeigt der KfW-Rechner.

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Für private Selbstnutzer können Familien mit mindestens einem Kind und erfüllten Einkommens- und Objektvoraussetzungen KfW 300 beantragen. Mit QNG sind je nach Kinderzahl bis zu 220.000–270.000 € möglich. Das Programm ist kein Anlegerkredit; die KfW prüft die zum Antrag geltenden Bedingungen.

Quelle: KfW – Wohneigentum für Familien (300), Stand September 2026. Mehr im Ratgeber: KfW 300.

Steuerliche Aspekte

Bei geeigneten neuen Mietwohnungen können degressive AfA und Sonder-AfA nach § 7b kombiniert werden. Beide Regeln haben eigene Objekt-, Zeit- und Nutzungsvoraussetzungen. QNG allein genügt nicht; maßgebliche Kosten und persönliche steuerliche Anwendung prüft Ihre Steuerberatung.

Wie das bei Ihren Zahlen aussieht, zeigt der AfA-Rechner als Jahrestabelle. Ob die Abschreibung für Ihr Vorhaben gilt, klärt Ihr Steuerberater; wir stellen die Objektunterlagen so zusammen, dass er sie direkt prüfen kann. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Quellen: § 7b EStG, § 7 EStG, BMF-Schreiben vom 21.05.2025.

Die richtige Reihenfolge

  1. 1 — Objekt und Nachweise prüfen

    Hat das Objekt das Siegel und die geforderten Nachweise? Das klären wir zuerst.

  2. 2 — Finanzierung und Antrag

    Der Antrag wird über Ihren Finanzierungspartner gestellt. Grundsätzlich muss er vor Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrags bei der KfW eingehen. Für einen vorab geschlossenen Vertrag mit zulässiger aufschiebender Bedingung gelten besondere Regeln, insbesondere Antrag vor der ersten Kaufpreiszahlung.

  3. 3 — Kaufvertrag und Notar

    Vertragsbedingungen, Antrag und Zusage klären Sie vor der bindenden Kaufentscheidung mit Ihrer Bank. Fördermittel lassen sich erst nach einer Zusage verbindlich einplanen.

Häufige Fragen zur Förderung

Stand 2026 – Programme und Konditionen ändern sich, deshalb prüfen wir sie tagesaktuell.

Schritt 1 von 2

Ihr QNG-Check

Was haben Sie vor?
Welcher Kaufpreis ist geplant?
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