Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 % des Kaufpreises – bei 400.000 € sind das 20.000 €. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Förderung: Bund und Land
Die KfW-Programme mit QNG gelten in Baden-Württemberg wie überall: Klimafreundlicher Neubau (297/298) und Wohneigentum für Familien (300). Ergänzend fördert das Land über die L-Bank – welche Programme es gibt und was sie voraussetzen, steht dort.
Mehr zu den Bundesprogrammen: Förderung und Steuer mit QNG.
Abschreibung nach Bundesrecht
Degressive AfA und Sonder-AfA nach § 7b EStG sind Bundesrecht und gelten in Baden-Württemberg nach denselben Voraussetzungen. Die Einzelheiten: KfW 40 QNG.
Quellen
Einwohner, Fläche und Hauptstadt: Destatis, Gebietsstand 31.12.2024. Grunderwerbsteuer: Stand September 2026. Foto: Königstuhl, Heidelberg, U-17 – Jörg Braukmann, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.






















































